Jahresabschlussprüfungen

 

Für mittelgroße und große Kapital- und bestimmte Personengesellschaften sieht das Handelsrecht die unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses vor. Nicht gesetzlich prüfungspflichtige Organisationen und Unternehmen können sich freiwillig prüfen lassen, um entsprechende Vorgaben oder Wünsche ihrer Stakeholder zu erfüllen. 

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung / Konzernabschlussprüfung
  • Prüfung des konzerninternen Berichtswesens (Reporting Package)

 

sowohl nach 

  • Deutschen und Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) als auch nach
  • Deutschen und Internationalen Prüfungsstandards (ISA).

 

Neben dem schriftlichen Prüfungsbericht und einer mündlichen Berichterstattung in den Aufsichtsgremien informieren wir Sie in einem Managementletter über Hinweise zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmen.

 

Unsere Arbeit steht in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen oder sonstigen Tätigkeiten der Finanzbehörden.

Deutschen und Internationalen Prüfungsstandards (ISA).