Due Diligence bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der bei der Transaktion von Unternehmen, Beteiligungen oder Immobilien das Kauf-/Verkaufsobjekt im Vorfeld geprüft wird. Due-Diligence-Untersuchungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse, eine Analyse der Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand sind in der Regel Jahresabschlüsse (Bilanzen), personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche sowie finanzielle Risiken. Identifizierte Risiken können in den weiteren Verhandlungen durch Preisabschläge und/oder vertragliche Garantien berücksichtigt werden, oder aber als „dealbreaker“ auch Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen sein.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchführung der Financial Due Diligence, geben Handlungsempfehlungen und berichten nach individuellen Vorgaben über die gewonnenen Erkenntnisse.
Typische Anlässe für unsere Beratung und gutachterliche Tätigkeit bei Unternehmens-, Immobilien- und sonstigen Bewertungen sind der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Änderungen in der Gesellschafterstruktur, steuerliche Gestaltungen, die Bemessung von Abfindungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder Unternehmensverträgen, Kapitalerhöhungen, Bilanzierung von Beteiligungen, die bilanzielle Aufteilung von Beteiligungswerten (Purchase Price Allocation) und die nachfolgende Überprüfung der Werthaltigkeit von aus Unternehmenserwerben entstandenem Goodwill (Impairment Test). Als Gutachter und Berater bieten wir Unterstützung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.