Weitere Prüfungsleistungen

  • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§§ 53 HGrG, 53 GenG)
  • Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen / Werthaltigkeitsbescheinigung
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen (§ 142 AktG)
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen / Prospektgutachten (IDW S 4)
  • Gründungen , Umwandlungen und Verschmelzungen
  • Ausschluss von Minderheitsaktionären / Squeeze-out (§§ 327a ff AktG, §§ 39a-c WpÜG)
  • Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MABV)
  • prüferische Durchsicht
  • Erstellung von Abschlüssen sowie von einzelnen Abschlussbestandteilen.

 

Alternativ zur sehr regulierten Abschlussprüfung bieten wir eine prüferische Durchsicht an, die eine Würdigung auf Grundlage von Plausibilitätsbeurteilungen umfasst. Dabei können wir sehr flexibel auf Ihre individuellen Schwerpunkte eingehen und im Einzelfall auch Kostenvorteile erzielen. Auch bei der Erstellung von Einzel-, Konzern- und Zwischenabschlüssen oder einzelner Abschlussbestandteile nach IDW S 7 stimmen wir den jeweiligen Beurteilungs- umfang individuell mit Ihnen ab.

 

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Abfassung des Lageberichts (§§ 289, 315 HGB, DRS 15), der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens vermitteln soll. Dabei ist die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern.

 

Zum einfachen Informationsaustausch können wir von Ihnen erfasste Buchhaltungs- und Abschlussdaten in unser DATEV-System übernehmen und auf diese Weise im Rahmen unserer Arbeiten schnell und effizient auswerten.

 

Als Schwerpunkt bieten wir Ihnen unsere Erfahrung bei der Durchführung aktienrechtlicher Sonderprüfungen nach §§ 142, 258 und 315 AktG an. Die Vorschriften des Aktiengesetzes über Sonderprüfungen sollen den Aktionären unabhängig vom Stimmrecht in der Hauptver- sammlung die Möglichkeit geben, Missstände innerhalb der Aktiengesellschaft mit Hilfe eines Sonderprüfers aufdecken zu lassen und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen Organmitglieder durchzusetzen. In der anhaltenden Diskussion um die Corporate Governance und unlauteres Verhalten einzelner Organmitglieder gewinnt das Instrument der Sonderprüfung in den letzten Jahren wieder an Bedeutung.