Für mittelgroße und große Kapital- und bestimmte Personengesellschaften sieht das Handelsrecht die unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses vor. Nicht gesetzlich prüfungspflichtige Organisationen und Unternehmen können sich freiwillig prüfen lassen, um entsprechende Vorgaben oder Wünsche ihrer Stakeholder zu erfüllen.
sowohl nach
Neben dem schriftlichen Prüfungsbericht und einer mündlichen Berichterstattung in den Aufsichtsgremien informiere ich Sie gegebenenfalls in einem Managementletter über Hinweise zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmen.
Meine Arbeit steht in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen oder sonstigen Tätigkeiten der Finanzbehörden.